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Führerscheinklasse B (Pkw)

 

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Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),

  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz),

  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg),

  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination ( zGM Pkw + zGM Anhänger) 3.500 kg nicht übersteigt.

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Mindestalter

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Prüfungen

  • Theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

  • Praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse B, BE: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

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Automatik ohne Automatik-Beschränkung (B197)

 

Ab dem 01.04.2021 ist es möglich, die Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe und ohne Automatik-Beschränkung (B197) zu machen

 

Mindestalter

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Voraussetzung

Mit 10 Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, einer mindestens15 minütigen Prüfung durch den Fahrlehrer und entsprechender Bescheinigung der Fahrschule entfällt der Eintrag der Automatikbeschränkung (SZ 78) im Führerschein.

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Führerscheinklasse BE (Pkw mit Anhänger)

 

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Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt.

 

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren

  • 18 Jahre

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Prüfungen

Nur praktische Prüfung; Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden).

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Voraussetzung

Führerschein der Klasse B (kann gemeinsam erworben werden)

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B96 (für Wohnwagen, Pferdeanhänger und Co.)

 

 

einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

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Mindestalter

  • 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

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